Heiraten in Spanien: Der Quick-Start-Guide für Paare
Heiraten in Spanien ist für deutsche Paare möglich. Aber einer der Verlobten muss seinen Wohnsitz in Spanien haben! Plane zudem mindestens sechs Monate ein. Dieser Guide erklärt dir Schritt für Schritt den ganzen Prozess.
Heiraten in Spanien ist für deutsche Staatsangehörige möglich, aber nicht mal eben in zwei Wochen erledigt. Wer den bürokratischen Teil gut plant, kann ihn aber entspannt meistern.
Für Dokumente, Übersetzungen und Apostillen solltest du grob mit 450 bis 800 Euro rechnen.
Dieser Guide hilft dir beim ersten Überblick: Was brauchst du? Wie läuft alles ab? Er deckt ausschließlich den rechtlichen Weg zum Ja-Wort ab, also keine Tipps zur Hochzeitsfeier selbst, wie Locations, Catering oder Blumenschmuck.
Wenn du gerade ganz am Anfang deiner Hochzeitsplanung stehst, ist unser Artikel perfekt für dich geeignet!
Wichtig vorab: Mindestens einer der Verlobten muss mit erstem Wohnsitz in Spanien gemeldet sein. Wer nur als Tourist einreist, kann dort nicht standesamtlich heiraten!
Warum heiraten in Spanien? Die Vorteile auf einen Blick
Spanien bietet eine besondere Mischung aus Flair, Kulinarik und Klima und ist nur eine kurze Flugreise entfernt.
Hier die wichtigsten Pluspunkte:
- Atemberaubende Foto-Kulissen – Von andalusischen Fincas über katalanische Weingüter bis hin zu Stränden und Meer auf Mallorca, den Kanaren oder an der Costa del Sol.
- Weltberühmte Küche – Tapas, Meeresfrüchte, Paella: Eure Gäste werden sich garantiert nicht beschweren.
- Günstiger als Mitteleuropa – Alles ist oft erschwinglicher als in Deutschland.
- Traumhaftes Klima – Größtenteils des Jahres scheint die Sonne, und das nicht nur auf den Inseln.
- Urlaub und Hochzeit in einem – Ihr könnt den schönsten Tag eures Lebens direkt mit einem Spanien-Trip verbinden, inklusive Flitterwochen vor Ort.

Welche Dokumente und Unterlagen werden für die Hochzeit in Spanien benötigt?
Hier wird es etwas bürokratischer mit den Formalitäten: Alle deutschen Dokumente müssen mit einer Apostille versehen und von einem vereidigten Übersetzer ins Spanische übersetzt werden.
Achtung: Du musst kein spanischer Staatsbürger sein, aber mindestens einer der Verlobten muss seinen ersten Wohnsitz in Spanien haben!
Die Basisdokumente für beide Partner
- Gültiger Reisepass – Muss zum Zeitpunkt der Eheschließung gültig sein, mindestens sechs Monaten über das Hochzeitsdatum hinaus.
- Geburtsurkunde – Nicht älter als sechs Monate, mit Apostille und beglaubigter Übersetzung.
- Ehefähigkeitszeugnis (Ledigkeitsbescheinigung) – Ausgestellt vom zuständigen Standesamt in Deutschland; bestätigt, dass einer Hochzeit offiziell nichts im Wege steht. Ebenfalls mit Apostille und Übersetzung erforderlich.
- Meldebestätigung – Aktueller Nachweis des Wohnsitzes in Deutschland für den Verlobten (falls zutreffend).
- Empadronamiento (Meldebestätigung in Spanien) – Mindestens einer der Verlobten muss mit erstem Wohnsitz in Spanien gemeldet sein.
- NIE-Nummer – Die spanische Steuer- und Identifikationsnummer für Ausländer.
Formulare und Antragstellung
Der eigentliche Hochzeitsantrag läuft in Spanien folgendermaßen ab:
- Das Formular gibt es beim lokalen Registro Civil (Standesamt) oder teils als Download auf der Website des jeweiligen Amts.
- Die Einreichung muss in der Regel persönlich vor Ort erfolgen, da ihr beide anwesend sein und eure Identität nachweisen müsst.
- Eine vollständig digitale Abwicklung ist aktuell nicht möglich.
Besondere Anforderungen für Geschiedene und Verwitwete
Wer schon einmal verheiratet war, braucht zusätzliche Dokumente:
- Geschiedene: Rechtskräftiges Scheidungsurteil mit Apostille und beglaubigter Übersetzung ins Spanische.
- Verwitwete: Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners, ebenfalls mit Apostille und Übersetzung.
In beiden Fällen gilt: Lieber früh anfangen, denn Apostillen und Übersetzungen kosten sowohl Zeit als auch Geld.
Trauzeugen
In Spanien sind bei einer standesamtlichen Trauung zwei Trauzeugen gesetzlich vorgeschrieben. Diese müssen volljährig sein und einen gültigen Lichtbildausweis vorzeigen. Ausländische Trauzeugen sind problemlos erlaubt.
Der Ablauf in Spanien: Von der Anmeldung bis zum Ja-Wort
Hier ist der gesamte Prozess Schritt für Schritt:
Schritt 1: Dokumente in Deutschland besorgen (ca. 3–6 Monate vor der Hochzeit)
Startet so früh wie möglich mit der Beschaffung eurer deutschen Dokumente – Geburtsurkunden, Ehefähigkeitszeugnisse. Danach braucht ihr jeweils eine Apostille sowie eine beglaubigte Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer.
Schritt 2: NIE-Nummer und Empadronamiento sicherstellen (parallel oder frühzeitig)
Falls ihr noch keine NIE-Nummer habt, beantragt sie beim spanischen Konsulat in Deutschland oder direkt bei der Oficina de Extranjería in Spanien. Gleichzeitig solltet ihr sicherstellen, dass einer von euch mit erstem Wohnsitz in Spanien gemeldet ist und das Certificado de empadronamiento vorliegt.
Die Bearbeitungszeiten können variieren, daher lieber früh kümmern.
Schritt 3: Termin beim Registro Civil vereinbaren (ca. 3–4 Monate vorher)
Nehmt Kontakt mit dem zuständigen spanischen Standesamt (Registro Civil) an eurem geplanten Hochzeitsort auf und vereinbart einen Termin für die Einreichung des Expediente Matrimonial. Zu diesem Termin müsst ihr beide persönlich erscheinen und alle Originaldokumente samt Übersetzungen mitbringen.
Schritt 4: Prüfung durch die spanischen Behörden (ca. 1–3 Monate)
Das Registro Civil prüft nun alle eingereichten Unterlagen. Das dauert je nach Region und Auslastung zwischen einem und drei Monaten.
Schritt 5: Genehmigung und Terminvereinbarung für die Trauung
Sobald das Expediente Matrimonial genehmigt ist, erhaltet ihr die offizielle Erlaubnis zur Eheschließung und könnt den konkreten Termin für eure standesamtliche Trauung festlegen.
Schritt 6: Das Ja-Wort
Am Hochzeitstag erscheint ihr mit euren zwei Trauzeugen und euren Ausweisdokumenten. Nach der Zeremonie erhaltet ihr die spanische Heiratsurkunde (Certificado de Matrimonio).
Hinweis: Fordert direkt die mehrsprachige Version (certificado plurilingüe) an – das spart euch später Kosten und Aufwand bei der Nachbeurkundung in Deutschland.
Schritt 7: Heirat in Deutschland anerkennen lassen
Nach der Hochzeit solltet ihr die Ehe beim deutschen Standesamt nachbeurkunden lassen, damit sie auch hierzulande offiziell ins Personenstandsregister eingetragen ist. Dafür braucht ihr die spanische Heiratsurkunde, im Regelfall mit Apostille und Übersetzung.
Es sei denn, ihr habt die mehrsprachige Version (certificado plurilingüe), die in Deutschland direkt anerkannt wird.
Zeitplan auf einen Blick
| Zeitraum | Was zu tun ist |
|---|---|
| 6 Monate vorher | Dokumente in Deutschland beantragen, Apostillen und Übersetzungen organisieren |
| 4–5 Monate vorher | NIE-Nummer beantragen, Empadronamiento sicherstellen, Kontakt mit Registro Civil aufnehmen |
| 3–4 Monate vorher | Persönlicher Termin beim Registro Civil, Expediente einreichen |
| 1–3 Monate vorher | Behördliche Prüfung, ggf. fehlende Dokumente nachreichen |
| Hochzeitstag | Trauung mit Trauzeugen, Heiratsurkunde entgegennehmen (mehrsprachige Version anfordern!) |
| Nach der Hochzeit | Ehe beim deutschen Standesamt nachbeurkunden lassen (optional) |
Die Erfahrung sagt: Plant insgesamt mindestens sechs Monate für den gesamten bürokratischen Prozess ein. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sogar eher mit neun Monaten rechnen.
Was muss ich in Deutschland tun, wenn ich in Spanien geheiratet habe?
Wer in Spanien geheiratet hat, sollte die Ehe auch in Deutschland offiziell anerkennen lassen. Und genau hier kommt ein Begriff ins Spiel, den viele zum ersten Mal hören: die Apostille.
Was ist überhaupt eine Apostille?
Die Apostille ist ein internationaler Beglaubigungsstempel auf offiziellen Dokumenten, der sie im Ausland rechtlich anerkennungsfähig macht. Sie funktioniert quasi als Echtheitszertifikat für Behörden.
Warum brauche ich sie?
Ohne Apostille auf der spanischen Heiratsurkunde wird das Dokument vom deutschen Standesamt nicht akzeptiert. Die Apostille ist also das entscheidende Bindeglied zwischen der spanischen Hochzeit und dem deutschen Personenstandsregister, ohne die ihr bürokratisch gesehen noch unverheiratet seid.
Ausnahme: Wenn ihr nach der Trauung die mehrsprachige Version der Heiratsurkunde (certificado plurilingüe) anfordert, wird diese in Deutschland ohne Apostille und ohne Übersetzung anerkannt. Fragt direkt beim Registro Civil danach.
Wo bekomme ich die Apostille?
Ihr könnt sie direkt in Spanien beantragen, am besten noch vor der Abreise. Zuständig ist in der Regel das spanische Außenministerium (Ministerio de Asuntos Exteriores) oder die zuständige regionale Behörde.
Das lokale Standesamt kann euch direkt nach der Trauung sagen, wo und wie ihr sie beantragen könnt.
Und dann? Die Nachbeurkundung in Deutschland
Sobald ihr die spanische Heiratsurkunde mit Apostille habt, bringt ihr diese zusammen mit einer beglaubigten Übersetzung zum deutschen Standesamt eures Wohnsitzes. Dort wird die Ehe ins deutsche Personenstandsregister eingetragen. Erst danach gilt sie auch hierzulande offiziell in vollem Umfang.
Die Nachbeurkundung ist rechtlich nicht verpflichtend.

Gleichgeschlechtliche Ehe: Ist die LGBTQ+-Hochzeit in Spanien unkompliziert?
Ja. Spanien hat die gleichgeschlechtliche Ehe bereits 2005 als eines der ersten Länder weltweit legalisiert. Seitdem haben gleichgeschlechtliche Paare in Spanien dieselben Rechte wie heterosexuelle Paare, ohne Einschränkungen, ohne Sonderwege.
Gleicher Ablauf, gleiche Dokumente
Für gleichgeschlechtliche Paare gilt dasselbe Verfahren wie für alle anderen. Es gibt keine zusätzlichen Formulare oder speziellen Anforderungen.
Anerkennung in Deutschland
Eine in Spanien geschlossene gleichgeschlechtliche Ehe wird in Deutschland seit 2017 bei der Nachbeurkundung genauso behandelt wie jede andere im Ausland geschlossene Ehe.
Frühere eingetragene Lebenspartnerschaften
Wer in Deutschland vor 2017 eine eingetragene Lebenspartnerschaft hatte und diese nun in eine vollwertige Ehe umwandeln oder im Ausland neu heiraten möchte, sollte vorab beim zuständigen deutschen Standesamt nachfragen, welche Dokumente dabei zusätzlich benötigt werden.
Kosten einer Hochzeit in Spanien
Im Vergleich zu einer klassischen deutschen Hochzeit ist der administrative Teil überschaubar. Hier ist, womit ihr rechnen solltet:
Kosten in Deutschland (pro Person)
| Posten | Gebühr |
|---|---|
| Geburtsurkunde beim Standesamt | ca. 10–15 € (variiert je nach Gemeinde) |
| Ehefähigkeitszeugnis | ca. 10–20 € (variiert je nach Gemeinde) |
| Apostille pro Dokument | 20–25 € in vielen Bundesländern; in NRW bis zu 75 € |
| Zwischensumme Deutschland | ca. 50–120 € |
❗Gut zu wissen: Für Geburtsurkunde und Ehefähigkeitszeugnis gibt es keine bundesweit einheitliche Gebührenregelung. Fragt direkt bei eurem Standesamt nach.
Beglaubigte Übersetzungen (pro Person, DE → ES)
| Dokument | Geschätzte Kosten |
| Geburtsurkunde | ab ca. 45–90 € je nach Anbieter und Seitenumfang |
| Ehefähigkeitszeugnis | ab ca. 50–90 € |
| Weitere Dokumente (z.B. Scheidungsurteil) | ab ca. 50 € aufwärts |
| Zwischensumme Übersetzungen | ca. 100–200 € |
❗Gut zu wissen: Online-Anbieter starten oft günstiger (ab ca. 35–45 €), während einzelne vereidigte Übersetzer häufig 60–90 € pro Seite berechnen. Holt vorab mehrere Angebote ein.
Kosten in Spanien (pro Paar)
| Posten | Gebühr |
| NIE-Nummer (pro Person) | 12 € |
| Gebühren Registro Civil / Expediente Matrimonial | Bitte direkt beim Registro Civil anfragen |
| Apostille der spanischen Heiratsurkunde | Bitte direkt bei der Behörde erfragen |
💡Tipp: Wenn ihr nach der Trauung die mehrsprachige Heiratsurkunde (certificado plurilingüe) anfordert, wird diese in Deutschland ohne Apostille und ohne Übersetzung anerkannt. Das kann euch Kosten und Aufwand sparen.
Kosten nach der Hochzeit in Deutschland
| Posten | Gebühr |
| Nachbeurkundung beim deutschen Standesamt | 55–110 € je nach Standesamt und Aufwand |
❗Gut zu wissen: Die Nachbeurkundung ist nicht verpflichtend, aber empfehlenswert.
Grobe Gesamtschätzung
| Szenario | Kosten pro Paar (ca.) |
|---|---|
| Unkomplizierter Fall, beide ledig | ca. 450–800 € |
| Mit Zusatzdokumenten (z.B. Scheidungsurteil) | ca. 600–1.000 € aufwärts |
Hinweis: Diese Zahlen sind Schätzwerte auf Basis recherchierter Gebühren. Plant lieber etwas mehr Kosten ein als zu wenig.
Sprachbarrieren: Findet die Trauung auf Deutsch statt?
Die offizielle standesamtliche Trauung findet auf Spanisch statt. Das ist gesetzlich so vorgeschrieben, da die Zeremonie von einem spanischen Standesbeamten geleitet wird und alle offiziellen Dokumente auf Spanisch ausgefertigt werden.
Was bedeutet das konkret für euch?
Ihr müsst kein Spanisch sprechen, um zu heiraten. Wenn keiner von euch die Sprache beherrscht, seid ihr verpflichtet, einen vereidigten Dolmetscher hinzuzuziehen, der während der Zeremonie übersetzt. Der Dolmetscher muss offiziell zugelassen sein; ein Freund, der zufällig gut Spanisch spricht, reicht hier leider nicht.
Welche Sprachen sind möglich?
Neben Kastilisch gibt es in bestimmten Regionen Spaniens auch offizielle Regionalsprachen: Katalanisch in Katalonien, Valencia und auf den Balearen, Baskisch im Baskenland und Galizisch in Galizien.
Für deutschsprachige Paare ist das aber in der Praxis wenig relevant. Es läuft meistens auf Spanisch mit Dolmetscher hinaus.
Was kostet der Dolmetscher?
Plant für einen vereidigten Dolmetscher bei der Trauung grob 100–250 € ein, je nach Region, Dauer und Anbieter.
Checkliste: Euer Zeitplan für das Heiraten in Spanien
Damit ihr nichts vergesst, hier noch einmal alles auf einen Blick:
6 Monate vorher
- ☐ Geburtsurkunden und Ehefähigkeitszeugnisse beim deutschen Standesamt beantragen
- ☐ Apostillen und beglaubigte Übersetzungen (DE → ES) organisieren
- ☐ NIE-Nummer und Empadronamiento sicherstellen
4–5 Monate vorher
- ☐ Kontakt mit dem Registro Civil aufnehmen, Termin vereinbaren
- ☐ Trauzeugen auswählen und Dolmetscher buchen (falls nötig)
3–4 Monate vorher
- ☐ Persönlich beim Registro Civil erscheinen und Dokumente einreichen
1–3 Monate vorher
- ☐ Behördliche Prüfung abwarten, ggf. fehlende Unterlagen nachreichen
- ☐ Hochzeitstermin festlegen
Am Hochzeitstag
- ☐ Ausweise und Trauzeugen dabei haben
- ☐ Heiratsurkunde entgegennehmen – mehrsprachige Version (certificado plurilingüe) anfordern!
Nach der Hochzeit
- ☐ Ehe beim deutschen Standesamt nachbeurkunden lassen
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FAQ
Kann man in Spanien spontan heiraten?
Nein, eine Spontanhochzeit ist in Spanien nicht möglich, und zwar aus zwei Gründen: Erstens muss mindestens einer der Verlobten mit erstem Wohnsitz in Spanien gemeldet sein. Zweitens dauert der bürokratische Vorlauf mindestens sechs Monate.
Wird eine in Spanien geschlossene Ehe in Deutschland anerkannt?
Ja, grundsätzlich schon, aber nicht ohne die richtige Dokumentation. Ihr braucht die spanische Heiratsurkunde mit Apostille und beglaubigter Übersetzung, damit sie beim deutschen Standesamt nachbeurkundet werden kann. Einfacher geht es mit der mehrsprachigen Version (certificado plurilingüe), die in Deutschland direkt anerkannt wird.
Wie lange muss man sich in Spanien aufhalten, um heiraten zu können?
Einen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestaufenthalt gibt es nicht, aber mindestens einer der Verlobten muss mit erstem Wohnsitz in Spanien gemeldet sein. Als Tourist, der nur kurz einreist, ist eine standesamtliche Heirat in Spanien nicht möglich.
Was kostet eine Hochzeit in Spanien?
Rein bürokratisch betrachtet solltet ihr als Paar mit rund 450 bis 800 Euro rechnen, bei Sonderfällen wie Scheidungsdokumenten auch mehr. Darin enthalten sind Gebühren für Dokumente, Apostillen, Übersetzungen und die Nachbeurkundung in Deutschland.
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