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So gründest du ein Unternehmen in Panama: Voraussetzungen und Schritte

Erfahren Sie, wie Sie als Ausländer ein Unternehmen in Panama gründen können: gesetzliche Voraussetzungen, Gesellschaftsformen, Steuern und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung.

belengrima

Veröffentlicht: 4. August 2026

Panama ist weit mehr als nur ein Land mit einem berühmten Kanal. Für Tausende ausländische Unternehmer und Investoren ist es eine der attraktivsten Wirtschaftsplattformen Lateinamerikas. Die dollarisierte Wirtschaft beseitigt das Wechselkursrisiko von Anfang an. Dank des Territorialitätsprinzips bleiben Einkünfte aus dem Ausland in Panama steuerfrei. Zudem macht die strategische Lage das Land zu einer natürlichen Brücke zwischen Atlantik und Pazifik.

In diesem Artikel erfährst du alles, was du für eine fundierte Entscheidung wissen musst: Welche Kosten entstehen bei der Unternehmensgründung in Panama? Welche Rechtsformen stehen Ausländern offen? Welche Voraussetzungen gelten? Wie funktioniert das Steuersystem? Außerdem zeigen wir dir Schritt für Schritt, wie dein Unternehmen betriebsbereit wird. Wenn du dein Unternehmen nach Panama verlegen oder dort neu gründen möchtest, lies weiter.

Was kostet die Gründung eines Unternehmens in Panama?

Viele ausländische Unternehmer fragen sich zuerst, wie viel Kapital sie für die Unternehmensgründung benötigen. Die gute Nachricht: Panama schreibt kein Mindestkapital vor. Das Gesellschaftskapital wird zwar angegeben, muss bei der Gründung jedoch weder nachgewiesen noch eingezahlt werden.

Trotzdem solltest du einige tatsächliche Kosten von Beginn an einplanen.

Kosten der Unternehmensgründung

Die Gesamtkosten für die Eintragung einer Sociedad Anónima in Panama liegen je nach Gesellschaftsform, Anwaltskanzlei und Leistungsumfang zwischen €689,66 und 1.810,34 ($800-2.100). Üblicherweise setzen sie sich wie folgt zusammen:

  • Notarkosten: zwischen €129,31 und 215,52 ($150-250) für die Ausarbeitung und Unterzeichnung der Gründungsurkunde.
  • Öffentliches Register: Die Eintragungsgebühren liegen zwischen €215,52 und 344,83 ($250-400), abhängig vom angegebenen genehmigten Kapital. Üblicherweise wird ein Kapital von €8.620,69 ($10.000) angegeben.
  • Jährliche Pauschalgebühr: €258,62 ($300) im ersten Jahr. Sie wird an das öffentliche Register Panamas gezahlt, damit die Gesellschaft bestehen bleibt. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, fällt ein Zuschlag von €43,10 ($50) an. Nach zwei aufeinanderfolgenden Zahlungsversäumnissen kommen ein weiterer Zuschlag sowie eine Reaktivierungsgebühr hinzu, die €862,07 ($1.000) übersteigen kann.
  • Honorar des Registered Agent: gesetzlich vorgeschrieben. Im ersten Jahr ist diese Leistung meist im Gründungspaket enthalten. Ab dem zweiten Jahr liegen die jährlichen Kosten zwischen €258,62 und 689,66 ($300-800), abhängig von der Kanzlei.
  • Betriebsgenehmigung (MICI): Die Grundgebühr für juristische Personen beträgt über die Plattform Panamá Emprende etwa €47,41 ($55).

Wenn du eine spezialisierte Kanzlei beauftragst

Beauftragst du eine panamaische Anwaltskanzlei mit dem gesamten Verfahren, zahlst du im ersten Jahr meist zwischen €1.293,10 und 1.810,34 ($1.500-2.100). Darin enthalten sind Notar, öffentliches Register, Gesellschaftsdokumente, Apostillen und die Verwaltung durch den Registered Agent. Für eine Offshore-Gesellschaft beginnen einige Komplettpakete bereits ab €1.465,52 ($1.700), einschließlich ITBMS.

Jährlich wiederkehrende Kosten

Nach der Gründung liegen die jährlichen Mindestkosten für ein kleines Unternehmen zwischen €1.293,10 und 2.586,21 ($1.500-3.000). Darin enthalten sind die jährliche Pauschalgebühr (€258,62 ($300)), der Registered Agent (ab €258,62 ($300)), die Buchhaltung (€86,21-431,03 ($100-500) pro Monat, abhängig vom Transaktionsvolumen) sowie die Steuer auf die Betriebsgenehmigung (2 % des Nettokapitals, mindestens €86,21 ($100) und höchstens €51.724,14 ($60.000)).

Optionale Dienstleistungen

Wenn dein Name nicht öffentlich als Direktor erscheinen soll, kannst du Nominee Directors beauftragen. Dafür fallen jährliche Zusatzkosten zwischen €258,62 und 431,03 ($300-500) pro Person an. Außerdem entscheiden sich viele Unternehmer für eine Generalvollmacht. Sie ermöglicht dir, im Namen der Gesellschaft zu handeln, und kostet je nach Apostille etwa €86,21-387,93 ($100-450).

Welche Unternehmensformen gibt es in Panama?

Das panamaische Gesellschaftsrecht zählt zu den flexibelsten in Lateinamerika. Ausländer können in Panama ein Unternehmen gründen, ohne einen lokalen Partner zu benötigen oder im Land zu wohnen. Außerdem dürfen sie 100 % der Gesellschaft besitzen.

Sociedad Anónima

Sie ist die beliebteste Rechtsform für ausländische Unternehmer und zugleich die vielseitigste Gesellschaftsform Panamas. Sie ist eine eigenständige juristische Person. Dadurch kann sie Vermögenswerte besitzen, Verträge abschließen, Bankkonten eröffnen und national sowie international tätig sein. Besonders geschätzt wird, dass die Namen der Aktionäre im öffentlichen Register nicht öffentlich zugänglich sind. Das sorgt für zusätzliche rechtliche Privatsphäre.

Erforderlich sind mindestens ein Aktionär (natürliche oder juristische Person jeder Nationalität) sowie drei Direktoren (Präsident, Sekretär und Schatzmeister). Alle Funktionen können von derselben Person übernommen werden. Außerdem ist kein Wohnsitz in Panama erforderlich. Diese Rechtsform eignet sich für lokale Unternehmen, internationale Strukturen, Holdings und den Vermögensschutz. Nach panamaischem Recht kann eine Sociedad Anónima zeitlich unbegrenzt bestehen, auch wenn Aktionäre oder Direktoren wechseln.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sociedad de Responsabilidad Limitada)

Diese Rechtsform ist weniger verbreitet als die S.A. Sie eignet sich jedoch für kleinere Unternehmen, Familienbetriebe oder Freiberufler mit Geschäftstätigkeit in Panama. Die Gesellschafter haften nur bis zur Höhe ihrer Einlage. Die Gesellschaft kann zwischen zwei und zwanzig Gesellschafter haben. Dabei bestehen keine Beschränkungen hinsichtlich Nationalität oder Wohnsitz. Das Mindestkapital liegt zwischen €1.724,14 und 4.310,34 ($2.000-5.000). Die Namen aller Gesellschafter werden im öffentlichen Register eingetragen.

Einzelunternehmen mit beschränkter Haftung (E.I.R.L.)

Diese Rechtsform richtet sich an Unternehmer, die als eigenständige juristische Person tätig sein möchten. Sie trennt das Privatvermögen vom Unternehmensvermögen. Allerdings bietet sie weniger Flexibilität als die Sociedad Anónima, wenn später Partner oder Investoren aufgenommen werden sollen.

Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens

Wenn du bereits ein Unternehmen in deinem Heimatland gegründet hast und deine Geschäftstätigkeit nach Panama ausweiten möchtest, kannst du eine Zweigniederlassung registrieren. Dafür musst du eine notariell beglaubigte spanische Übersetzung der Gründungsurkunde sowie den Beschluss des Verwaltungsrats vorlegen, der die Registrierung in Panama genehmigt. Die Haftung verbleibt bei der Muttergesellschaft.

Sociedad Anónima als Holding oder Offshore-Gesellschaft

Die panamaische Sociedad Anónima eignet sich auch als internationale Holdinggesellschaft. Sie kann Vermögenswerte in anderen Ländern halten, Investitionen verwalten und als Dachgesellschaft einer Unternehmensgruppe fungieren. Für diese Strukturen ist keine Betriebsgenehmigung erforderlich, sofern keine Geschäftstätigkeit innerhalb Panamas erfolgt. Außerdem fallen nur geringe steuerliche Verpflichtungen an.

Voraussetzungen für die Gründung eines Unternehmens in Panama

Du musst kein Einwohner Panamas sein, um dort ein Unternehmen zu gründen. Außerdem benötigst du keinen lokalen Geschäftspartner. Das Verfahren steht Ausländern jeder Nationalität offen. In vielen Fällen kannst du den gesamten Gründungsprozess aus dem Ausland erledigen, ohne nach Panama zu reisen. Diese Voraussetzungen gelten:

  • Persönliche Unterlagen: gültiger Reisepass aller Aktionäre und Direktoren. Das Gesetz 23 aus dem Jahr 2015 verlangt außerdem ein Know-your-Customer-Verfahren (KYC), um die Identität und die Herkunft der finanziellen Mittel zu überprüfen.
  • Firmenname: Er muss einzigartig sein und vor der Erstellung der Gründungsurkunde im öffentlichen Register geprüft werden.
  • Gründungsurkunde: Dieses Dokument enthält den Firmennamen, den Geschäftszweck, das Kapital und die Direktoren. Ein Notar beurkundet die Urkunde. Danach erfolgt die Eintragung im öffentlichen Register.
  • Registered Agent: Ein panamaischer Anwalt oder eine panamaische Kanzlei ist gesetzlich vorgeschrieben. Er vertritt das Unternehmen gegenüber den Behörden. Er ist jedoch kein Gesellschafter.
  • Geschäftsanschrift: registrierte Adresse in Panama. Falls du kein eigenes Büro hast, kannst du bei einer Anwaltskanzlei eine virtuelle Geschäftsadresse nutzen.
  • RUC: Steueridentifikationsnummer der Generaldirektion für Steuern (DGI). Du benötigst sie für die Rechnungsstellung und Steuererklärungen.
  • Betriebsgenehmigung: Genehmigung des MICI über Panamá Emprende. Ohne diese Genehmigung darf dein Unternehmen trotz Eintragung nicht legal tätig sein.
  • Wirtschaftlich Berechtigter (UBO): Die Registrierung im zentralen Register ist verpflichtend. Andernfalls drohen die Aussetzung oder sogar die Auflösung der Gesellschaft.
  • Geschäftskonto: Die Kontoeröffnung dauert aufgrund der umfangreichen Prüfungen panamaischer Banken meist zwischen einem und drei Monaten.

Steuern bei der Unternehmensgründung in Panama

Panama wendet das Territorialitätsprinzip an. Deshalb werden ausschließlich Einkünfte besteuert, die innerhalb des Landes entstehen. Arbeitet dein Unternehmen von Panama aus, erzielt seine Umsätze jedoch im Ausland, fallen darauf keine lokalen Steuern an.

Für Unternehmen mit Geschäftstätigkeit auf dem panamaischen Markt gelten insbesondere folgende Steuern:

  • Einkommensteuer (ISR): 25 % auf den Nettogewinn bei Unternehmen mit Einnahmen unter €1.293.103,45 ($1.500.000). Bei höheren Einnahmen gilt die Mindestbesteuerung, sofern sie höher ausfällt. Die Steuererklärung muss jedes Jahr vor dem 31. März eingereicht werden.
  • ITBMS (panamaische Mehrwertsteuer): Der allgemeine Steuersatz beträgt 7 %. Für Alkohol und Beherbergung gilt ein Satz von 10 %. Für Tabak beträgt er 15 %. Lebensmittel, Medikamente und öffentliche Dienstleistungen bleiben steuerfrei. Die Registrierung ist ab Jahreseinnahmen von €31.034,48 ($36.000) verpflichtend. Die Erklärung erfolgt monatlich bis zum 15. Tag.
  • Jährliche Pauschalgebühr: feste €258,62 ($300) an das öffentliche Register. Sie gilt für alle Gesellschaften.
  • Steuer auf die Betriebsgenehmigung: 2 % des Nettokapitals, mindestens €86,21 ($100) und höchstens €51.724,14 ($60.000). Sie entfällt, wenn das investierte Kapital unter €8.620,69 ($10.000) liegt.
  • Dividenden: 10 % auf Gewinne aus Tätigkeiten innerhalb Panamas und 5 % auf Einkünfte aus ausländischen Quellen.
  • CSS (Sozialversicherung): Beschäftigst du Mitarbeiter in Panama, zahlst du 12,25 % der monatlichen Lohnsumme.

Für Offshore-Gesellschaften: Sie zahlen lediglich die jährliche Pauschalgebühr von €258,62 ($300) und behalten einen Registered Agent. Einkommensteuererklärungen oder ITBMS fallen nicht an. Allerdings müssen grundlegende Buchhaltungsunterlagen aufbewahrt werden.

Schritte zur Unternehmensgründung in Panama

Der Gründungsprozess eines Unternehmens in Panama ist gesetzlich klar geregelt. Mit einer guten rechtlichen Beratung verläuft er schneller, als viele erwarten. In den meisten Fällen erfolgt die Eintragung einer Gesellschaft innerhalb von weniger als einer Woche. Im Folgenden findest du alle Schritte im Überblick.

Schritte zur Unternehmensgründung in Panama
Schritte zur Unternehmensgründung in Panama. Quelle: Unsplash

Schritt 1: Die passende Rechtsform wählen und die Geschäftstätigkeit festlegen

Vor Beginn des Verfahrens solltest du entscheiden, welche Rechtsform am besten zu deinem Geschäftsmodell passt. Für die meisten Ausländer ist die Sociedad Anónima die empfehlenswerteste Wahl. Sie bietet Flexibilität, schützt die Privatsphäre der Aktionäre und erleichtert den Vermögensschutz. Außerdem solltest du deine wichtigste Geschäftstätigkeit festlegen. Davon hängen die später erforderlichen Genehmigungen sowie die Ausrichtung auf den lokalen, internationalen oder beide Märkte ab.

Schritt 2: Einen panamaischen Anwalt beauftragen und die Gründungsurkunde erstellen

Ein zugelassener Anwalt, der ordnungsgemäß in der Republik Panama registriert ist, erstellt die Gründungsurkunde. Dieses Dokument bildet die rechtliche Grundlage der Gesellschaft. Es enthält den Firmennamen, die Direktoren, das genehmigte Kapital, den Unternehmenszweck und die internen Regelungen.

Die Gründungsurkunde muss vor einem Notar unterzeichnet werden. Wenn du nicht nach Panama reisen kannst oder möchtest, kann dein Anwalt Nominee Directors benennen. Anschließend erhältst du eine apostillierte Generalvollmacht. Damit kannst du nach der Gründung im Namen der Gesellschaft handeln.

Schritt 3: Die Gesellschaft im öffentlichen Register Panamas eintragen

Nach der notariellen Beurkundung reicht der Anwalt die Gründungsurkunde beim öffentlichen Register Panamas ein. Gleichzeitig zahlt er die Registrierungsgebühren sowie die jährliche Pauschalgebühr von €258,62 ($300). Nach erfolgreicher Prüfung stellt das Register die Eintragungsurkunde der Gesellschaft aus.

Dieser Schritt dauert je nach Arbeitsaufkommen zwischen einer und zwei Wochen. Erfahrene Kanzleien verkürzen den Zeitraum häufig auf drei bis fünf Werktage.

Schritt 4: Die RUC bei der Generaldirektion für Steuern (DGI) beantragen

Nach der Eintragung beantragst du die Steueridentifikationsnummer (RUC) bei der DGI. Sie ist für die Rechnungsstellung und Steuererklärungen erforderlich. In der Regel entspricht die RUC der Eintragungsnummer der Gesellschaft im öffentlichen Register.

Schritt 5: Die Betriebsgenehmigung über Panamá Emprende beantragen

Wenn dein Unternehmen in Panama tätig sein soll, benötigst du eine Betriebsgenehmigung. Sie berechtigt dein Unternehmen zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Den Antrag stellst du über die digitale Plattform Panamá Emprende des MICI.

Der Antrag erfolgt überwiegend online. Du gibst den Firmennamen, die Eintragungsnummer im öffentlichen Register und die wirtschaftliche Tätigkeit an. Anschließend zahlst du die Grundgebühr von €47,41 ($55) für juristische Personen.

Schritt 6: Ein Geschäftskonto eröffnen

Ein Geschäftskonto in Panama ist für den regulären Geschäftsbetrieb unverzichtbar. Panamaische Banken prüfen jeden Antrag sorgfältig. Deshalb verlangen sie meist die eingetragene Gründungsurkunde, eine aktuelle Registerbescheinigung, die RUC, die Reisepässe des gesetzlichen Vertreters und der Aktionäre, Bankreferenzen sowie eine Beschreibung des Geschäftsmodells. Die Kontoeröffnung dauert normalerweise zwischen einem und drei Monaten.

Schritt 7: Anmeldung bei der Sozialversicherung (CSS), wenn du Mitarbeiter einstellst

Wenn dein Unternehmen Mitarbeiter in Panama beschäftigt, musst du dich vor Beginn des ersten Arbeitsverhältnisses als Arbeitgeber bei der CSS registrieren. Ohne diese Registrierung drohen Geldstrafen sowie eine gesamtschuldnerische Haftung gegenüber den Beschäftigten.

Schritt 8: Zusätzliche Genehmigungen je nach Branche einholen

Je nach Branche benötigst du weitere Genehmigungen. Dazu gehören Gesundheitsgenehmigungen, Zulassungen des Gesundheitsministeriums oder Lizenzen der Finanzaufsichtsbehörden, etwa der Wertpapieraufsicht oder der Bankenaufsicht.

Internet für Geschäftsreisen nach Panama

Wenn du nach Panama reist, um dein Unternehmen zu gründen, Anwälte zu treffen oder neue Geschäftsmöglichkeiten zu prüfen, möchtest du bestimmt nicht plötzlich ohne Internet dastehen. Herkömmliches Roaming ist teuer und oft unvorhersehbar. Außerdem kostet der Kauf einer lokalen SIM-Karte bei jeder Reise in ein anderes Land Zeit und Aufwand.

Die monatlichen Tarife von Holafly lösen dieses Problem dauerhaft. Dabei handelt es sich um ein eSIM-Abonnement, das du nur einmal auf deinem Smartphone installierst. Es funktioniert in mehr als 175 Reisezielen, ohne dass du die SIM-Karte wechseln oder bei jeder Reise einen neuen QR-Code scannen musst. Du kommst in Panama oder einem anderen Land an und bist sofort online – ganz ohne zusätzliche Einrichtung oder unerwartete Kosten.

Es stehen zwei Tarife zur Auswahl:

  • Light-Tarif: 25 GB Datenvolumen pro Monat ab €45,95 ($53,30) monatlich. Enthält einen Hotspot zum Teilen der Datenverbindung mit anderen Geräten.
  • Unlimited-Tarif: Unbegrenztes Highspeed-Datenvolumen ab €59,95 ($69,54) monatlich. Zusätzlich erhältst du eine Telefonnummer aus den USA, dem Vereinigten Königreich oder Kanada. Damit kannst du SMS empfangen und VOIP-Anrufe für Bankverifizierungen sowie den Zugriff auf Unternehmensplattformen aus dem Ausland nutzen.

Beide Tarife enthalten Always On. Selbst wenn du dein Abonnement kündigst oder dein monatlicher Abrechnungszeitraum endet, bleibt deine eSIM mit 1 GB kostenlosem Datenvolumen pro Monat aktiv. Geschäftsreisende bleiben dadurch jederzeit erreichbar. So kannst du wichtige E-Mails abrufen, Karten nutzen oder Sicherheitsprüfungen durchführen, bis dein Tarif wieder aktiv ist oder du dein nächstes Reiseziel erreichst.

Häufig gestellte Fragen zur Unternehmensgründung in Panama

Kann ich als Ausländer online ein Unternehmen in Panama gründen?

Ja. Der gesamte Gründungsprozess lässt sich aus jedem Land der Welt aus der Ferne durchführen. Du musst lediglich einen panamaischen Anwalt beauftragen. Wenn du nicht nach Panama reisen kannst, lassen sich Nominee Directors benennen und eine apostillierte Generalvollmacht ausstellen, damit du die Gesellschaft verwalten kannst.

Benötige ich eine Aufenthaltsgenehmigung oder ein Visum, um ein Unternehmen in Panama zu gründen?

Nein. Für die Gründung einer Gesellschaft benötigst du weder eine Aufenthaltsgenehmigung noch ein Visum. Jeder Ausländer kann Aktionär oder Direktor eines panamaischen Unternehmens sein. Wenn du dauerhaft nach Panama ziehen möchtest, solltest du die verfügbaren Einwanderungsmöglichkeiten prüfen. Für die Unternehmensgründung sind sie jedoch nicht erforderlich.

Was passiert, wenn ich die jährliche Pauschalgebühr nicht bezahle?

Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, fällt ein Zuschlag von €43,10 ($50) an. Nach zwei aufeinanderfolgenden Zahlungsversäumnissen kommen ein weiterer Zuschlag sowie eine Reaktivierungsgebühr hinzu. Diese kann €862,07 ($1.000) übersteigen. Dadurch können sämtliche rechtlichen Aktivitäten der Gesellschaft blockiert werden.

Brauche ich einen panamaischen Geschäftspartner, um ein Unternehmen in Panama zu gründen?

Nein. Ausländer können 100 % eines panamaischen Unternehmens besitzen, ohne einen lokalen Geschäftspartner zu benötigen. Die einzige gesetzlich vorgeschriebene Person mit Sitz in Panama ist der Registered Agent. Dabei handelt es sich um einen zugelassenen Anwalt. Er ist weder Gesellschafter noch am Unternehmen beteiligt.

Hat Panama Doppelbesteuerungsabkommen?

Panama hat mit einer begrenzten Zahl von Staaten Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Das Territorialitätsprinzip des panamaischen Steuersystems bietet jedoch bereits einen wichtigen Vorteil. Einkünfte aus dem Ausland unterliegen in Panama nicht der Besteuerung. Für komplexere Unternehmensstrukturen empfiehlt sich vor der Gründung eine individuelle steuerliche Beratung.

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